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1 Urkunde
f =, -n (сокр. Urk.)документ, акт, грамота, удостоверениеGebrauch einer unechten Urkunde — юр. использование подложного документа -
2 Urkunde
Urkunde f =, -n (сокр. Urk.) докуме́нт, акт, гра́мота, удостовере́ниеöffentliche Urkunden официа́льные докуме́нтыGebrauch einer unechten Urkunde юр. испо́льзование подло́жного докуме́нтаUrkunde für ewige Bodennutzung акт на ве́чное по́льзование землё́йauf Urkunden beruhend подтверждё́нный докуме́нтами
См. также в других словарях:
öffentliche Urkunden — von einer öffentlichen Behörde (z.B. ⇡ Gericht) oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person (z.B. ⇡ Notar, ⇡ Gerichtsvollzieher) befugterweise in der vorgeschriebenen Form aufgenommene ⇡ Urkunden. Ö.U. begründen i.Allg. vollen ⇡… … Lexikon der Economics
Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit — Die Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sind bis zur Entstehung von umfassenden schriftlichen Dokumentationen der Verwaltung (Akten) in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts für die Geschichtswissenschaft zentrale Quellen. Die… … Deutsch Wikipedia
Urkunden — I. Zivilprozessrecht:Alle schriftlichen Gedankenäußerungen, gleich zu welchem Zweck, in welcher Sprache und vermittels welcher Schriftzeichen sie verfasst sind und ohne Rücksicht darauf, ob sie unterschrieben sind. Der Beweiswert der U. wird… … Lexikon der Economics
Urkunden — Urkunden, lat. instrumentum, documentum, leblose Gegenstände, welche über eine menschliche That Zeugniß ablegen. Man theilt die U. in schriftliche (U, im engern Sinn) u. nichtschriftliche (monumenta, Marksteine u.s.w.); je nach Urheber u. Form in … Herders Conversations-Lexikon
Echtheit von Urkunden — ist deren Eigenschaft, nach der sie von ihrem angeblichen Aussteller auch wirklich herrühren. Die Echtheit einer Urkunde ist die erste Voraussetzung für ihre Verwertbarkeit als Beweismittel. Sie muß daher nötigenfalls selbst erst bewiesen werden … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beurkundet — Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist die mit einem Gegenstand fest verbundene Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster… … Deutsch Wikipedia
Urkunde — Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft… … Deutsch Wikipedia
Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im… … Deutsch Wikipedia
Apostille — Parteien zum Apostille Übereinkommen Beitrittsländer (Mitglieder der HCCH) … Deutsch Wikipedia
Notar — Ein junger Notar an seinem Schreibpult, um 1830 Der Notar (lateinisch notarius ‚Geschwindschreiber‘) ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der… … Deutsch Wikipedia
Haager Apostille — Im internationalen Rechtsverkehr bedürfen schriftliche Urkunden, Verträge und alle rechtserheblichen Schriftstücke zum Nachweis ihrer Echtheit der so genannten diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation oder einer anderen Beglaubigungs oder… … Deutsch Wikipedia